641.20
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2011 Nr. 298 ausgegeben am 1. August 2011
Gesetz
vom 28. Juni 2011
über die Abänderung des Mehrwertsteuergesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 22. Oktober 2009 über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz; MWSTG), LGBl. 2009 Nr. 330, wird wie folgt abgeändert:
Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 Bst. f
2) Von der Steuer ausgenommen sind:
19. die folgenden Umsätze im Bereich des Geld- und Kapitalverkehrs:
f) der Vertrieb von Anteilen an und die Verwaltung von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) oder von Investmentunternehmen für andere Werte oder Immobilien (IUG) durch Personen, die diese verwalten oder aufbewahren, die Verwaltungsgesellschaften bzw. Fondsleitungen, die Verwahrstellen bzw. Depotbanken und deren Beauftragte; als Beauftragte werden alle natürlichen und juristischen Personen betrachtet, denen die Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren oder Investmentunternehmen für andere Werte oder Immobilien Aufgaben delegieren können; der Vertrieb von Anteilen und die Verwaltung von Investmentgesellschaften oder Anlagegesellschaften mit festem Kapital richten sich nach Bst. e;
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 28. Juni 2011 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Klaus Tschütscher

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 26/2011 und 58/2011