954.4
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2011 Nr. 301 ausgegeben am 1. August 2011
Gesetz
vom 28. Juni 2011
über die Abänderung des Übernahmegesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 22. Juni 2007 betreffend Übernahmeangebote (Übernahmegesetz; ÜbG), LGBl. 2007 Nr. 233, wird wie folgt abgeändert:
Art. 1 Abs. 3
3) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) und Investmentunternehmen für andere Werte oder Immobilien (IUG).
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 28. Juni 2011 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Klaus Tschütscher

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 26/2011 und 58/2011