640.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2011 Nr. 311 ausgegeben am 1. August 2011
Gesetz
vom 28. Juni 2011
über die Abänderung des Steuergesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 23. September 2010 über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz; SteG), LGBl. 2010 Nr. 340, wird wie folgt abgeändert:
Art. 44 Abs. 1 Bst. b
b) Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren nach dem UCITSG und Investmentunternehmen für andere Werte oder Immobilien nach dem IUG oder vergleichbare, nach dem Recht eines anderen Staates errichtete Organismen für gemeinsame Anlagen;
Art. 48 Abs. 1 Bst. g
g) Erträge aus dem verwalteten Vermögen von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren nach dem UCITSG sowie von Investmentunternehmen für andere Werte oder Immobilien nach dem IUG oder vergleichbare, nach dem Recht eines anderen Staates errichtete Organismen für gemeinsame Anlagen;
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 28. Juni 2011 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Klaus Tschütscher

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 26/2011 und 58/2011