841 |
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
Jahrgang 2011 |
Nr. 398 |
ausgegeben am 1. September 2011 |
Gesetz
vom 16. März 2011
betreffend die Abänderung des Gesetzes über Mietbeiträge für Familien
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
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Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 13. September 2000 über Mietbeiträge für Familien, LGBl. 2000 Nr. 202, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 5 Abs. 4
4) Zum Einkommen gemäss Abs. 3 zählt das Einkommen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen. Bei unterhaltspflichtigen Antragstellern werden familienrechtlich geschuldete Unterhaltsbeiträge für nicht im gemeinsamen Haushalt lebende Personen in Höhe der effektiv geleisteten Zahlungen in Abzug gebracht. Bei Unterhaltspflichten gegenüber Kindern des Antragstellers ist ein Abzug bis zur Höhe der maximal möglichen Waisenrente und bei Unterhaltspflichten gegenüber dem geschiedenen oder getrennten Ehegatten ein solcher bis zur Höhe der maximal möglichen Verwitwetenrente gemäss dem Gesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung möglich, wobei das Weihnachtsgeld der Alters- und Hinterlassenenversicherung nicht mitgerechnet wird. Dasselbe gilt sinngemäss für die eingetragene Partnerschaft.
Art. 11 Abs. 1
1) Der Antrag auf Ausrichtung von Mietbeiträgen ist beim Amt für Wohnungswesen einzureichen. Er ist von beiden Ehegatten, von beiden eingetragenen Partnern oder von der alleinerziehenden Person zu unterzeichnen.
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 16. März 2011 über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare in Kraft.
Die Regierung, nach Kenntnisnahme von dem Bericht über das Ergebnis der Volksabstimmung vom 17./19. Juni 2011, wonach sich ergibt:
Zahl der Stimmberechtigten 18 840
Zahl der abgegebenen Stimmen 13 976
Annehmende sind 9 239
Verwerfende sind 4 197
Ungültige Stimmen 468
Leere Stimmen 72
beschliesst:
die Referendumsvorlage über das Gesetz vom 16. März 2011 betreffend die Abänderung des Gesetzes über Mietbeiträge für Familien (Gesetzespaket "eingetragene Partnerschaft") wird als vom Volk angenommen erklärt.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Dr. Klaus Tschütscher
Fürstlicher Regierungschef
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Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr.
139/2010 und
14/2011