172.101.1
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2011 Nr. 405 ausgegeben am 1. September 2011
Verordnung
vom 16. August 2011
betreffend die Abänderung der Verordnung über die Geschäftsordnung der Regierung
Aufgrund von Art. 84 der Verfassung vom 5. Oktober 1921, LGBl. 1921 Nr. 15, in der geltenden Fassung, verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 8. Februar 1994 über die Geschäftsordnung der Regierung, LGBl. 1994 Nr. 14, wird wie folgt abgeändert:
Art. 17 Abs. 1 Bst. b
1) Die Mitglieder der Regierung sind von der Beratung und Beschlussfassung in der Kollegialregierung ausgeschlossen:
b) in Sachen ihrer Verlobten, ihrer Ehegatten, ihrer eingetragenen Partner, ihrer faktischen Lebenspartner oder solcher Personen, welche mit ihnen in gerader Linie verwandt oder verschwägert sind oder mit welchen sie in der Seitenlinie bis zum vierten Grade verwandt oder im zweiten Grade verschwägert sind;
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. September 2011 in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Dr. Klaus Tschütscher

Fürstlicher Regierungschef