Art. 37 Abs. 1 Bst. f
1) Lohnbestimmungen sind Regelungen über:
f) die Lohnfortzahlung bei unverschuldeter Verhinderung an der Arbeitsleistung nach den Bestimmungen des ABGB, wie in Folge Krankheit, Unfall, Invalidität, Schlechtwetter, Heirat oder Begründung einer eingetragenen Partnerschaft, Geburt, Todesfall, Umzug oder Pflege eines kranken Familienangehörigen;