| 832.201 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2011 |
Nr. 441 |
ausgegeben am 20. September 2011 |
Verordnung
vom 13. September 2011
über die Abänderung der Unfallversicherungsverordnung
Aufgrund von Art. 97 des Gesetzes vom 28. November 1989 über die obligatorische Unfallversicherung (Unfallversicherungsgesetz; UVersG), LGBl. 1990 Nr. 46, in der geltenden Fassung, verordnet die Regierung:
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 4. September 1990 über die obligatorische Unfallversicherung (Unfallversicherungsverordnung; UVersV), LGBl. 1990 Nr. 70, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Die Versicherer haben die Schlussrechnung über den Beitrag des Landes an die Prämien der obligatorischen Versicherung der Nichtberufsunfälle für das Jahr 2011 anhand der definitiven für das Jahr 2011 ermittelten Lohnsumme und einer detaillierten Aufstellung der Versicherten zu erstellen. Die entsprechenden Dokumente sind beim Amt für Gesundheit einzureichen. Der Landesbeitrag kann mit fälligen Forderungen des Landes gegenüber dem Versicherer verrechnet werden.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.
Fürstliche Regierung:
gez. Dr. Klaus Tschütscher
Fürstlicher Regierungschef