275.11
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2011 Nr. 472 ausgegeben am 14. Oktober 2011
Verordnung
vom 11. Oktober 2011
über die Abänderung der Zivilrechts-Mediations-Verordnung
Aufgrund von Art. 6 Abs. 3 und Art. 26 des Gesetzes vom 15. Dezember 2004 über die Mediation in Zivilrechtssachen (Zivilrechts-Mediations-Gesetz; ZMG), LGBl. 2005 Nr. 31, verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 12. April 2005 zum Gesetz über die Mediation in Zivilrechtssachen (Zivilrechts-Mediations-Verordnung; ZMV), LGBl. 2005 Nr. 71, wird wie folgt abgeändert:
Art. 4
Umfang
Die Ausbildung zum Mediator umfasst einen theoretischen und einen anwendungsorientierten Teil in der sich aus den Anhängen 1 und 2 zu dieser Verordnung ergebenden Dauer, sofern sich aus der Anwendung des Art. 6 Abs. 2 ZMG im Einzelfall nichts anderes ergibt.
Art. 5 Abs. 1
1) Die theoretische Ausbildung umfasst die in Teil 1 der Anhänge 1 und 2 und die anwendungsorientierte Ausbildung die in Teil 2 der Anhänge 1 und 2 angeführten Ausbildungsinhalte im dort festgelegten Mindestausmass.
Art. 6
Berücksichtigung von Kenntnissen und Fertigkeiten
Das nach dem Anhang 1 zu dieser Verordnung erforderliche Ausmass der Ausbildung vermindert sich im Einzelfall nach Art. 6 Abs. 2 ZMG, soweit der Auszubildende im Rahmen seiner Ausbildung für seine sonstige berufliche Tätigkeit Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat, die den im Anhang 1 angeführten Ausbildungsinhalten entsprechen, und soweit er auf Grund dieser beruflichen Tätigkeiten in der Bearbeitung und Lösung von Konflikten praktische Erfahrung gewonnen hat, die ihm bei der Ausübung der Mediation zustatten kommt.
Art. 6a
Anerkennung der Ausbildung "Mediator SAV"
Die Ausbildung "Mediator SAV" des Schweizerischen Anwaltsverbandes wird als fachliche Qualifikation im Sinne des Art. 6 Abs. 1 ZMG anerkannt.
Anhang 1 und 2
Der bisherige Anhang wird aufgehoben und durch nachfolgende Anhänge 1 und 2 ersetzt:
Anhang 1
(Art. 4, 5 Abs. 1 und Art. 6)
Umfang und Inhalt der Ausbildung im Allgemeinen
Ausbildungsinhalt
Mindesteinheiten
Teil 1
Theoretischer Teil
 
Summe Teil
200
1. Grundzüge und Entwicklung der Mediation, einschliesslich deren Grundannahmen und Leitbilder
12
2. Verfahrensablauf, Methoden und Phasen der Mediation unter besonderer Berücksichtigung verhandlungs- und lösungsorientierter Ansätze
26
3. Grundlagen der Kommunikation, insbesondere der Kommunikations-, Frage- und Verhandlungstechniken, der Gesprächsführung und Moderation unter besonderer Berücksichtigung von Konfliktsituationen
32
4. Konfliktanalysen
15
5. Gestaltungen und Anwendungsbereiche der Mediation, z.B. Einzel-, Co- oder Teammediation sowie Grossgruppenmediation; Familien-, Wirtschafts- und interkulturelle Mediation
20
6. Einführung in die Persönlichkeitstheorien, insbesondere Persönlichkeitsstrukturen, Grundlagen der Gruppenpsychologie und psychosoziale Interventionsformen sowie Genderthematiken
20
7. Ethische Fragen der Mediation, insbesondere Rollenverständnis und Haltung der Mediatoren, Selbstbild und Menschenbild in der Mediation
15
8. Grundzüge rechtlicher Bestimmungen
40
9. Grundzüge ökonomischer Zusammenhänge
20
Teil 2
Anwendungsorientierter Teil
 
Summe Teil
165
1. Einzel- und Gruppenselbsterfahrung
40
2. Praxisseminare zur Übung in Techniken der Mediation unter Anwendung von Rollenspielen, Simulation und Reflexion
58
3. Peergruppenarbeit
24
4. Fallarbeit
17
5. Begleitende Teilnahme an der Praxissupervision im Bereich der Mediation (davon 3 Einheiten Einzelsupervisionen)
26
Gesamtsumme
365
Anhang 2
(Art. 4 und 5 Abs. 1)
Umfang und Inhalt der Ausbildung für
Rechtsanwälte
Ausbildungsinhalt
Mindesteinheiten
Teil 1
Theoretischer Teil
 
Summe Teil
136
1. Grundzüge und Entwicklung der Mediation, einschliesslich deren Grundannahmen und Leitbilder
8
2. Verfahrensablauf, Methoden und Phasen der Mediation unter besonderer Berücksichtigung verhandlungs- und lösungsorientierter Ansätze
24
3. Grundlagen der Kommunikation, insbesondere der Kommunikations-, Frage- und Verhandlungstechniken, der Gesprächsführung und Moderation unter besonderer Berücksichtigung von Konfliktsituationen
32
4. Konfliktanalysen
14
5. Gestaltungen und Anwendungsbereiche der Mediation, z.B. Einzel-, Co- oder Teammediation sowie Grossgruppenmediation; Familien-, Wirtschafts- und interkulturelle Mediation
18
6. Einführung in die Persönlichkeitstheorien, insbesondere Persönlichkeitsstrukturen, Grundlagen der Gruppenpsychologie und psychosoziale Interventionsformen sowie Genderthematiken
20
7. Ethische Fragen der Mediation, insbesondere Rollenverständnis und Haltung der Mediatoren, Selbstbild und Menschenbild in der Mediation
12
8. Grundzüge rechtlicher Bestimmungen
0
9. Grundzüge ökonomischer Zusammenhänge
8
Teil 2
Anwendungsorientierter Teil
 
Summe Teil
84
1. Einzel- und Gruppenselbsterfahrung
20
2. Praxisseminare zur Übung in Techniken der Mediation unter Anwendung von Rollenspielen, Simulation und Reflexion
32
3. Peergruppenarbeit
10
4. Fallarbeit
6
5. Begleitende Teilnahme an der Praxissupervision im Bereich der Mediation (davon 3 Einheiten Einzelsupervisionen)
16
Gesamtsumme
220
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Dr. Renate Müssner

Fürstliche Regierungsrätin