174.12
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2011 Nr. 556 ausgegeben am 16. Dezember 2011
Gesetz
vom 20. Oktober 2011
über die Abänderung des Besoldungsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Besoldungsgesetz (BesG) vom 22. November 1990, LGBl. 1991 Nr. 6, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 1 Abs. 1 Bst. f
1) Dieses Gesetz gilt für die Besoldung:
f) der Lehrer an öffentlichen Schulen.
Art. 13 Abs. 1a
1a) Bei der Anstellung der Lehrer setzt das nach dem Lehrerdienstgesetz zuständige Anstellungsorgan die Anfangsbesoldung auf der Grundlage der Zuordnung der Stelle zu einer Richtposition fest. Dabei sind die Ausbildung, die Berufserfahrung, das Lebensalter sowie der interne Quervergleich zu berücksichtigen.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 20. Oktober 2011 über die Abänderung des Schulgesetzes in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Klaus Tschütscher

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 57/2011 und 94/2011