vom 20. Dezember 2011
über die Berichtigung des Landesgesetzblattes 2011 Nr. 539
Das Inkrafttretensdatum des Notenaustauschs zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Europäischen Union betreffend die Übernahme des Beschlusses Nr. 1105/2011/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Liste der visierfähigen Reisedokumente, die den Inhaber zum Überschreiten der Aussengrenzen berechtigen, und über die Schaffung eines Verfahrens zur Aufstellung dieser Liste (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands), LGBl. 2011 Nr. 539, muss anstelle von "8. Dezember" richtigerweise "8. Dezember 2011" lauten.