161
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2011 Nr. 595 ausgegeben am 30. Dezember 2011
Gesetz
vom 25. November 2011
über die Abänderung des Volksrechtegesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 17. Juli 1973 über die Ausübung der politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten (Volksrechtegesetz, VRG), LGBl. 1973 Nr. 50, wird wie folgt abgeändert:
Art. 88 Abs. 5
Aufgehoben
II.
Übergangsbestimmung
Auf hängige Verfahren, in denen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bereits Anklage beim Untersuchungsrichter eingebracht wurde, findet das bisherige Recht Anwendung.
III.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 25. November 2011 über die Abänderung der Strafprozessordnung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Klaus Tschütscher

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 112/2011