701.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2012 Nr. 5 ausgegeben am 10. Januar 2012
Gesetz
vom 24. November 2011
über die Abänderung des Baugesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Baugesetz (BauG) vom 11. Dezember 2008, LGBl. 2009 Nr. 44, wird wie folgt abgeändert:
Art. 72 Bst. e
e) Terrainveränderungen innerhalb von Bauzonen, die höher oder tiefer als 0.40 m sind und eine Fläche von über 100 m² betreffen;
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt unter Vorbehalt des ungenutzten Ablaufs der Referendumsfrist am 1. Februar 2012 in Kraft, andernfalls am Tage der Kundmachung.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Klaus Tschütscher

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 72/2011 und 118/2011