851.01
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2012 Nr. 224 ausgegeben am 6. Juli 2012
Verordnung
vom 3. Juli 2012
über die Abänderung der Verordnung zum Sozialhilfegesetz
Aufgrund von Art. 31 des Sozialhilfegesetzes vom 15. November 1984, LGBl. 1985 Nr. 17, verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 7. April 1987 zum Sozialhilfegesetz, LGBl. 1987 Nr. 18, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 12 Abs. 3
Aufgehoben
Art. 14 Abs. 1
1) Hilfsbedürftige, die Antrag auf Sozialhilfe stellen, sind verpflichtet, in ihrem Antrag das Amt für Soziale Dienste über die für die Ausrichtung der Sozialhilfe massgebenden Verhältnisse wahrheitsgetreu und vollständig zu unterrichten. Ihrem Antrag haben sie die erforderlichen Unterlagen für die Berechnung der Sozialhilfe beizufügen. Der Hilfsbedürftige muss seine Angaben schriftlich bestätigen. Er wird auf die Folgen falscher Auskunft hingewiesen.
Art. 17
Einstellung von Leistungen
Erlangt das Amt für Soziale Dienste Kenntnis von Umständen, welche eine begründete Annahme zulassen, dass Anspruchsvoraussetzungen weggefallen oder Ausschliessungsgründe eingetreten sind, kann es die Leistungen vorläufig einstellen, sofern unverzüglich Abklärungen zur Überprüfung der Anspruchsberechtigung eingeleitet werden.
Art. 18 Abs. 1
1) Das Amt für Soziale Dienste überprüft periodisch, mindestens einmal jährlich, alle hängigen Unterstützungsfälle. Für jeden Unterstützungsfall wird ein individuelles Konto geführt.
Art. 28
Unterhaltspflicht der Angehörigen
Das Amt für Soziale Dienste überprüft, ob Angehörige zur Unterstützung des Hilfsbedürftigen verpflichtet sind. Wenn die Verhältnisse dies rechtfertigen, können unterstützungspflichtige Angehörige zur Hilfe aufgefordert und zwischen ihnen und den Hilfsbedürftigen vermittelt werden.
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 26. April 2012 über die Abänderung des Sozialhilfegesetzes in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Dr. Klaus Tschütscher

Fürstlicher Regierungschef