In den Anlagen des Vertrags werden folgende Anlagen eingefügt:
2. Anlage EM II
Energieerzeugnisse
(nach Art. 1 Abs. 4)
3. Anlage EQ I
Liste der energiebezogenen Ausrüstung
(nach Art. 1 Abs. 4a)
In dieser Anlage bedeutet "Ex", dass die Warenbezeichnung nicht alle Waren der entsprechenden Position der Nomenklatur der Weltzollorganisation oder des entsprechenden Codes des Harmonisierten Systems umfasst.
Ex 39.19 Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder, Streifen und andere Flacherzeugnisse, selbstklebend, aus Kunststoffen, auch in Rollen:
Ex 3919.10 - in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder weniger:
- für den Schutz von Öl- und Gasfernleitungen und Seeleitungen
Ex 73.04(*)
1 Rohre und Hohlprofile, nahtlos, aus Eisen (ausgenommen Gusseisen) oder Stahl:
7304.10 - Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art (line pipe)
- Futterrohre, Steigrohre und Bohrgestänge von der für das Bohren oder Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art (casing, tubing, drill pipe):
2
7304.21(2) - Bohrgestänge (drill pipe)
7304.29(2) - andere
Ex 73.05 Andere Rohre (z.B. geschweisst oder genietet) mit kreisförmigem Querschnitt und einem äusseren Durchmesser von mehr als 406,4 mm, aus Eisen oder Stahl:
- Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art (line pipe):
7305.11 - mit verdecktem Lichtbogen längsnahtgeschweisst
7305.12 - anders längsnahtgeschweisst
7305.19 - andere
7305.20 - Futterrohre von der für das Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art (casing)
Ex 73.06(*) Andere Rohre und Hohlprofile (z. B. geschweisst, genietet, gefalzt oder mit einfach aneinander gelegten Rändern), aus Eisen oder Stahl:
7306.10 - Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art (line pipe)
7306.20 - Futterrohre und Steigrohre von der für das Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art (casing und tubing)
73.07 Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z.B. Bogen, Muffen), aus Eisen oder Stahl
Ex 73.08 Konstruktionen und Konstruktionsteile (z.B. Brücken und Brückenelemente, Schleusentore, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen, Tür- und Fensterläden, Geländer), aus Eisen oder Stahl, ausgenommen vorgefertigte Gebäude der Position 94.06; zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stäbe, Profile, Rohre und dergleichen, aus Eisen oder Stahl:
7308.20 - Türme und Gittermaste
7308.40 - Gerüst-, Schalungs- oder Stützmaterial
Ex 7308.90 - andere:
- Teile für Öl- und Gasbohrplattformen
Ex 73.09 Sammelbehälter, Fässer, Bottiche und ähnliche Behälter, aus Eisen oder Stahl, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung:
Ex 7309.00 - für flüssige Stoffe:
- mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1.000.000 l, für strategische Ölreserven konstruiert
- mit Wärmeschutzverkleidung
Ex 73.11 Behälter aus Eisen oder Stahl, für verdichtete oder verflüssigte Gase:
- mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1.000 l
Ex 73.12(*)
3 Litzen, Kabel, Seile, Seilschlingen und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl, ausgenommen isolierte Erzeugnisse für die Elektrotechnik:
Ex 7312.10 - Litzen, Kabel und Seile:
- Kabel und Seile, überzogen, nicht überzogen oder verzinkt, von der im Energiebereich verwendeten Art
Ex 73.26 Andere Waren aus Eisen oder Stahl:
Ex 7326.90 - andere:
- Verbinder für Kabel aus optischen Fasern
Ex 76.13 Behälter aus Aluminium für verdichtete oder verflüssigte Gase:
- mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1.000 l
Ex 76.14 Litzen, Kabel, Seile und ähnliche Waren, aus Aluminium, ausgenommen isolierte Erzeugnisse für die Elektrotechnik:
Ex 7614.10 - mit Stahlseele:
- von der für die Stromerzeugung, -übertragung und -verteilung verwendeten Art
Ex 7614.90 - andere:
- von der für die Stromerzeugung, -übertragung und -verteilung verwendeten Art
Ex 78.06 Andere Waren aus Blei:
- Verpackungsmaterial mit Abschirmung aus Blei gegen Strahlung, zum Befördern oder Lagern radioaktiver Stoffe
Ex 81.09 Zirconium und Waren daraus, einschliesslich Abfälle und Schrott:
Ex 8109.90 - andere:
- Hülsen oder Rohre für Brennstoffelemente für Kernreaktoren
Ex 82.07 Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nichtmechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z.B. zum Pressen, Prägen, Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, zum Herstellen von Innen- und Aussengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschliesslich Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fliesspressen von Metallen, und Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge:
- Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge:
8207.13
4 - mit arbeitendem Teil aus Cermets
8207.19 - andere, einschliesslich Teile
Ex 83.07(*)
5 Schläuche aus unedlen Metallen, auch mit Verschlussstücken oder Verbindungsstücken:
- ausschliesslich für Öl- und Gasbohrschächte bestimmt
84.01 Kernreaktoren; nicht bestrahlte Brennstoffelemente für Kernreaktoren; Maschinen und Apparate für die Isotopentrennung
84.02 Dampfkessel (Dampferzeuger), ausgenommen Zentralheizungskessel, die sowohl heisses Wasser als auch Niederdruckdampf erzeugen können; Kessel zum Erzeugen von überhitztem Wasser
84.03 Zentralheizungskessel, ausgenommen solche der Position 84.02
84.04 Hilfsapparate für Kessel der Position 84.02 oder 84.03 (z.B. Vorwärmer, Überhitzer, Russbläser und Rauchgasrückführungen); Kondensatoren für Dampfkraftmaschinen
84.05 Generatorgas- und Wassergaserzeuger, auch mit ihren Gasreinigern; Acetylenentwickler und ähnliche mit Wasser arbeitende Gaserzeuger, auch mit ihren Gasreinigern
8406.81(1) - mit einer Leistung von mehr als 40 MW
8406.82(1) - mit einer Leistung von 40 MW oder weniger
8406.90 - Teile
Ex 84.08(*) Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren):
Ex 8408.90 - andere Motoren:
- neu, mit einer Leistung von mehr als 50 kW
Ex 84.09 Teile, erkennbar ausschliesslich oder hauptsächlich für Motoren der Position 84.07 oder 84.08 bestimmt:
8409.99 - andere
84.10 Wasserturbinen, Wasserräder und Regler dafür
84.11(*)
7 Turbo-Strahltriebwerke, Turbo-Propellertriebwerke und andere Gasturbinen
84.13(*) Flüssigkeitspumpen, auch mit Flüssigkeitsmesser; Hebewerke für Flüssigkeiten
Ex 84.14(*) Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren sowie Ventilatoren; Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter:
- Ventilatoren:
Ex 8414.59 - andere:
- für Berg- und Kraftwerke
8414.80 - andere
8414.90 - Teile
84.16 Brenner für Feuerungen, die mit flüssigem Brennstoff, pulverisiertem festem Brennstoff oder Gas betrieben werden; automatische Feuerungen, einschliesslich ihrer mechanischen Beschicker, mechanischen Roste, mechanischen Entascher und ähnlichen Vorrichtungen
Ex 84.17 Nichtelektrische Industrie- und Laboratoriumsöfen, einschliesslich Verbrennungsöfen:
Ex 8417.80 - andere:
- ausschliesslich für Abfallverbrennungs-, Laboratoriums- und Uransinteröfen bestimmt
Ex 8417.90 - Teile:
- ausschliesslich für Abfallverbrennungs-, Laboratoriums- und Uransinteröfen bestimmt
Ex 84.18(*) Kühl- und Gefrierschränke, Gefrier- und Tiefkühltruhen und andere Einrichtungen, Maschinen, Apparate und Geräte zur Kälteerzeugung, mit elektrischer oder anderer Ausrüstung; Wärmepumpen, ausgenommen Klimageräte der Position 84.15:
- andere Einrichtungen, Maschinen, Apparate und Geräte zur Kälteerzeugung, mit elektrischer oder anderer Ausrüstung; Wärmepumpen:
8418.61 - Kompressionskälteerzeugungseinrichtungen, bei denen der Kondensator als Wärmeaustauscher ausgebildet ist
8418.69 - andere
Ex 84.19(*)
8 Apparate und Vorrichtungen, auch elektrisch beheizt, zum Behandeln von Stoffen durch auf einer Temperaturänderung beruhende Vorgänge, z. B. Heizen, Kochen, Rösten, Destillieren, Rektifizieren, Sterilisieren, Pasteurisieren, Dämpfen, Trocknen, Verdampfen, Kondensieren oder Kühlen, ausgenommen Haushaltsapparate; nichtelektrische Durchlauferhitzer und Heisswasserspeicher:
8419.50 - Wärmeaustauscher
8419.60 - Apparate und Vorrichtungen für die Luft- oder andere Gasverflüssigung
- andere Apparate und Vorrichtungen:
8419.89 - andere
Ex 84.21(*) Zentrifugen, einschliesslich Zentrifugaltrockner; Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten oder Gasen:
- Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten:
8421.21 - zum Filtrieren oder Reinigen von Wasser
- Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Gasen:
8421.39 - andere
Ex 84.25(*) Flaschenzüge; Zugwinden und Spille; Hubwinden:
8425.20 - Fördermaschinen für Bergwerke, zum Hochziehen und Herablassen der Förderkörbe oder Skips; Spezialzugwinden für den Untertagebergbau
Ex 84.26(*) Derrickkrane; Kabelkrane, Laufkrane, Verladebrücken und andere Krane; fahrbare Hubportale, Portalhubkraftkarren und Krankraftkarren:
Ex 8426.20 - Turmdrehkrane:
- für Offshore- und Onshore-Bohrplattformen
- andere Maschinen, Apparate und Geräte:
Ex 8426.91 - zum Aufbau auf Strassenfahrzeuge hergerichtet:
- Hebevorrichtungen für das Reparieren und Ausbauen von Bohrschächten
Ex 84.29 Selbstfahrende Planiermaschinen (Bulldozer und Angledozer), Erd- oder Strassenhobel (Grader), Schürfwagen (Scraper), Bagger, Schürf- und andere Schaufellader, Strassenwalzen und andere Bodenverdichter:
- Bagger sowie Schürf- und andere Schaufellader:
Ex 8429.51 - Frontschaufellader:
- Lader von der für Arbeiten unter Tage verwendeten Art
Ex 84.30 Andere Maschinen, Apparate und Geräte zur Erdbewegung, zum Planieren, Verdichten oder Bohren des Bodens oder zum Abbauen von Erzen oder anderen Mineralien; Rammen und Pfahlzieher; Schneeräumer:
- Schrämmaschinen und andere Abbaumaschinen sowie Tunnelbohrmaschinen und andere Streckenvortriebsmaschinen:
8430.31 - selbstfahrend
8430.39 - andere
- andere Bohrmaschinen und Tiefbohrgeräte:
Ex 8430.41 - selbstfahrend:
- für die Aufsuchung und Erschliessung von Öl- und Gasvorkommen
Ex 8430.49 - andere:
- für die Aufsuchung und Erschliessung von Öl- und Gasvorkommen
Ex 84.31 Teile, erkennbar ausschliesslich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 84.25 bis 84.30 bestimmt:
- nur für Maschinen, Apparate und Geräte der einschlägigen Positionen
84.71(*)
9 Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Schriftleser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in Form eines Codes und Maschinen zum Verarbeiten dieser Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Ex 84.74 Maschinen und Apparate zum Sortieren, Sieben, Trennen, Waschen, Zerkleinern, Mahlen, Mischen oder Kneten von Erden, Steinen, Erzen oder anderen festen (auch pulver- oder breiförmigen) mineralischen Stoffen; Maschinen zum Pressen oder Formen von festen mineralischen Brennstoffen, keramischen Massen, Zement, Gips oder anderen pulver- oder breiförmigen mineralischen Stoffen; Maschinen zum Herstellen von Giessformen aus Sand:
8474.10 - Maschinen und Apparate zum Sortieren, Sieben, Trennen oder Waschen
8474.20 - Maschinen und Apparate zum Zerkleinern oder Mahlen
Ex 8474.90 - Teile:
- aus Eisen oder Stahl, gegossen
Ex 84.79(*)
10 Maschinen, Apparate und mechanische Geräte mit eigener Funktion, in diesem Kapitel
11 anderweit weder genannt noch inbegriffen:
- andere Maschinen, Apparate und Geräte:
Ex 8479.89 - andere:
- schreitender hydraulischer Grubenausbau
Ex 84.81 Armaturen und ähnliche Apparate für Rohr- oder Schlauchleitungen, Dampfkessel, Sammelbehälter, Wannen oder ähnliche Behälter, einschliesslich Druckminderventile und thermostatisch gesteuerte Ventile:
8481.10 - Druckminderventile
8481.20 - Ventile für ölhydraulische oder pneumatische Energieübertragung
8481.40 - Überdruckventile und Sicherheitsventile
8481.80 - andere Armaturen und ähnliche Apparate
8481.90 - Teile
Ex 84.83 Wellen (einschliesslich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln; Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager; Gleitlager; Lagergehäuse und Lagerschalen; Zahnräder, Zahnstangen, Friktionsräder, Kettenräder und Getriebe, auch in Form von Wechsel- oder Schaltgetrieben oder Drehmomentwandlern; Kugel- oder Rollenrollspindeln; Schwungräder, Riemen- und Seilscheiben (einschliesslich Seilrollenblöcke für Flaschenzüge); Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschliesslich Universalkupplungen):
Ex 8483.40 - Getriebe, auch in Form von Wechsel- oder Schaltgetrieben oder Drehmomentwandlern; Kugel- oder Rollenrollspindeln:
- Übertragungselemente, ausschliesslich für Pumpstangen in der Öl- und Gasindustrie bestimmt
Ex 84.84(*)
12 Metalloplastische Dichtungen; Sätze oder Zusammenstellungen von Dichtungen verschiedener stofflicher Beschaffenheit, in Beuteln, Kartons oder ähnlichen Umschliessungen; mechanische Dichtungen:
8484.10 - metalloplastische Dichtungen
8484.20
13 - mechanische Dichtungen
85.01(*) Elektromotoren und elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate
85.02(*) Stromerzeugungsaggregate und elektrische rotierende Umformer
85.03(*) Teile, erkennbar ausschliesslich oder hauptsächlich für Maschinen der Positionen 85.01 oder 85.02 bestimmt
Ex 85.04(*) Elektrische Transformatoren, elektrische Stromrichter (z. B. Gleichrichter) sowie Drossel- und andere Selbstinduktionsspulen:
- Transformatoren mit Flüssigkeitsisolation:
8504.21 - mit einer Leistung von 650 kVA oder weniger
8504.22 - mit einer Leistung von mehr als 650 kVA bis 10.000 kVA
8504.23 - mit einer Leistung von mehr als 10.000 kVA
- andere Transformatoren:
8504.33 - mit einer Leistung von mehr als 16 kVA bis 500 kVA
8504.34 - mit einer Leistung von mehr als 500 kVA
8504.40 - Stromrichter
8504.50 - andere Drosselspulen und andere Selbstinduktionsspulen
8504.90 - Teile
Ex 85.07(*)
14 Elektrische Akkumulatoren, einschliesslich Scheider (Separatoren) dafür, auch in quadratischer oder rechteckiger Form:
- ausgenommen für den Nichtenergiebereich
85.14 Elektrische Industrie- und Laboratoriumsöfen, einschliesslich Induktionsöfen und Öfen mit dielektrischer Erwärmung; andere Industrie- und Laboratoriumsapparate zum Warmbehandeln von Stoffen mittels Induktion oder dielektrischer Erwärmung
Ex 85.26(*) Funkmessgeräte (Radargeräte), Funknavigationsgeräte und Funkfernsteuergeräte:
8526.10 - Funkmessgeräte (Radargeräte)
- andere:
8526.91 - Funknavigationsgeräte
85.31(*) Elektrische Hör- und Sichtsignalgeräte (z. B. Läutewerke, Sirenen, Anzeigetafeln, Einbruchs- oder Diebstahlalarmgeräte und Feuermelder), ausgenommen solche der Position 85.12 oder 85.30
Ex 85.32 Elektrische Festkondensatoren, Drehkondensatoren und andere einstellbare Kondensatoren:
8532.10 - Festkondensatoren für Ströme mit 50/60 Hz, mit einer Blindleistung von 0,5 kvar oder mehr (Leistungskondensatoren)
85.35 Elektrische Geräte zum Schliessen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen (z. B. Schalter, Sicherungen, Überspannungsableiter, Spannungsbegrenzer, Wanderwellenausgleicher, Steckvorrichtungen und Verbindungskästen), für eine Spannung von mehr als 1.000 V
85.36 Elektrische Geräte zum Schliessen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen (z. B. Schalter, Relais, Sicherungen, Wanderwellenausgleicher, Steckvorrichtungen, Lampenfassungen und Verbindungskästen), für eine Spannung von 1.000 V oder weniger:
Ex 8536.10 - Sicherungen:
- für eine Stromstärke von mehr als 63 A
Ex 8536.20 - Leistungsschalter:
- für eine Stromstärke von mehr als 63 A
Ex 8536.30 - andere Geräte zum Schützen von elektrischen Stromkreisen:
- für eine Stromstärke von mehr als 16 A
- Relais:
8536.41 - für eine Spannung von 60 V oder weniger
8536.49 - andere
Ex 8536.50 - andere Schalter:
- für eine Spannung von mehr als 60 V
85.37 Tafeln, Felder, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger mit mehreren Geräten der Position 85.35 oder 85.36 ausgerüstet, zum elektrischen Schalten oder Steuern oder für die Stromverteilung, einschliesslich solcher mit eingebauten Instrumenten oder Geräten des Kapitels 90, sowie numerische Steuerungen, ausgenommen Vermittlungseinrichtungen der Position 85.17
85.38 Teile, erkennbar ausschliesslich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen 85.35, 85.36 oder 85.37 bestimmt
Ex 85.41 Dioden, Transistoren und ähnliche Halbleiterbauelemente; lichtempfindliche Halbleiterbauelemente (einschliesslich Photoelemente, auch zu Modulen zusammengesetzt oder in Form von Tafeln); Leuchtdioden; gefasste oder montierte piezoelektrische Kristalle:
Ex 8541.40 - lichtempfindliche Halbleiterbauelemente (einschliesslich Photoelemente, auch zu Modulen zusammengesetzt oder in Form von Tafeln); Leuchtdioden:
- lichtempfindliche Halbleiterbauelemente (einschliesslich Photoelemente, auch zu Modulen zusammengesetzt oder in Form von Tafeln)
Ex 85.44 Isolierte (auch lackisolierte oder elektrolytisch oxidierte) Drähte, Kabel (einschliesslich Koaxialkabel) und andere isolierte elektrische Leiter, auch mit Anschlussstücken; Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken versehen:
8544.60 - andere elektrische Leiter, für eine Spannung von mehr als 1.000 V
8544.70 - Kabel aus optischen Fasern
Ex 85.45 Kohleelektroden, Kohlebürsten, Lampenkohlen, Batterie- und Elementekohlen und andere Waren für elektrotechnische Zwecke, aus Graphit oder anderem Kohlenstoff, auch in Verbindung mit Metall:
8545.20 - Kohlebürsten
85.46 Elektrische Isolatoren aus Stoffen aller Art
85.47 Isolierteile, ganz aus Isolierstoffen oder nur mit in die Masse eingepressten einfachen Metallteilen zum Befestigen (z. B. mit eingepressten Hülsen mit Innengewinde), für elektrische Maschinen, Apparate, Geräte oder Installationen, ausgenommen Isolatoren der Position 85.46; Isolierrohre und Verbindungsstücke dazu, aus unedlen Metallen, mit Innenisolierung
Ex 87.04 Lastkraftwagen:
- andere, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor):
Ex 8704.21 - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger:
- ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt
Ex 8704.22 - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t bis 20 t:
- ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt
Ex 8704.23 - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 20 t:
- ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt
- andere, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung:
Ex 8704.31 - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger:
- ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt
Ex 8704.32 - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t:
- ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt
Ex 87.05 Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung gebaut (z. B. Abschleppwagen, Kranwagen, Feuerwehrwagen, Betonmischwagen, Strassenkehrwagen, Strassensprengwagen, Werkstattwagen, Wagen mit Röntgenanlage):
8705.20 - Kraftfahrzeuge mit Bohrturm zum Tiefbohren
Ex 87.09 Kraftkarren ohne Hebevorrichtung, von der in Fabriken, Lagerhäusern, Hafenanlagen oder auf Flugplätzen zum Kurzstreckentransport von Waren verwendeten Art; Zugkraftkarren, von der auf Bahnhöfen verwendeten Art; Teile davon:
- Kraftkarren:
Ex 8709.11 - Elektrokarren:
- ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt
Ex 8709.19 - andere:
- ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt
Ex 89.05 Feuerschiffe, Feuerlöschschiffe, Schwimmbagger, Schwimmkrane und andere Wasserfahrzeuge, bei denen das Fahren im Vergleich zu ihrem Hauptverwendungszweck von untergeordneter Bedeutung ist; Schwimmdocks, schwimmende oder tauchende Bohr- oder Förderplattformen:
8905.20 - schwimmende oder tauchende Bohr- oder Förderplattformen
Ex 90.15 Instrumente, Apparate und Geräte für die Geodäsie, Topographie, Photogrammetrie, Hydrographie, Ozeanographie, Hydrologie, Meteorologie oder Geophysik, ausgenommen Kompasse; Entfernungsmesser:
Ex 9015.80 - andere Instrumente, Apparate und Geräte:
- nur für die Geophysik
9015.90 - Teile und Zubehör
Ex 90.26(*)
15 Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Überwachen von Durchfluss, Füllhöhe, Druck oder anderen veränderlichen Grössen von Flüssigkeiten oder Gasen (z. B. Durchflussmesser, Flüssigkeitsstand- oder Gasstandanzeiger, Manometer, Wärmemengenzähler), ausgenommen Instrumente, Apparate und Geräte der Position 90.14, 90.15, 90.28 oder 90.32:
- ausgenommen für die Wasserwirtschaft
90.27 Instrumente, Apparate und Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen (z. B. Polarimeter, Refraktometer, Spektrometer und Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch); Instrumente, Apparate und Geräte zum Bestimmen der Viskosität, Porosität, Dilatation, Oberflächenspannung oder dergleichen oder für kalorimetrische, akustische oder photometrische Messungen (einschliesslich Belichtungsmesser); Mikrotome
90.28 Gaszähler, Flüssigkeitszähler oder Elektrizitätszähler, einschliesslich Eichzähler dafür
Ex 90.29(*) Andere Zähler (z. B. Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler oder Schrittzähler); Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, ausgenommen solche der Position 90.14 oder 90.15; Stroboskope:
Ex 9029.10 - Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler oder Schrittzähler und andere Zähler:
- Produktionszähler
Ex 9029.90 - Teile und Zubehör:
- für Produktionszähler
Ex 90.30(*) Oszilloskope, Spektralanalysatoren und andere Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen elektrischer Grössen; Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder zum Nachweis von Alpha-, Beta-, Gamma-, Röntgenstrahlen, kosmischen oder anderen ionisierenden Strahlen:
Ex 9030.10 - Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder zum Nachweis von ionisierenden Strahlen:
- für den Energiebereich
- andere Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen von Spannung, Stromstärke, Widerstand oder Leistung, ohne Registrierungsvorrichtung:
9030.31 - Vielfachmessgeräte
9030.39 - andere
- andere Instrumente, Apparate und Geräte:
Ex 9030.83
16 - andere, mit Registrierungsvorrichtung:
- für den Energiebereich
Ex 9030.89 - andere:
- für den Energiebereich
Ex 9030.90 - Teile und Zubehör:
- für den Energiebereich
90.32(*)
17 Instrumente, Apparate und Geräte zum Regeln
4. Anlage EQ II
Liste der energiebezogenen Ausrüstung
(nach Art. 1 Nr. 4a)
14. Anlage BR
Liste der Vertragsparteien, die ihre Zölle und sonstigen Abgaben nicht über die sich aus ihren Verpflichtungen im Rahmen des WTO-Übereinkommens oder dessen für sie geltenden Bestimmungen ergebenden Sätze hinaus erhöhen
(nach Art. 29 Abs. 7)
15. Anlage BRQ
Liste der Vertragsparteien, die ihre Zölle und sonstigen Abgaben nicht über die sich aus ihren Verpflichtungen im Rahmen des WTO-Übereinkommens oder dessen für sie geltenden Bestimmungen ergebenden Sätze hinaus erhöhen
(nach Art. 29 Abs. 7)