946.223.9
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2012 Nr. 248 ausgegeben am 17. August 2012
Verordnung
vom 14. August 2012
betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber bestimmten Personen und Organisationen aus
Guinea-Bissau
Aufgrund von Art. 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG), LGBl. 2009 Nr. 41, in Ausführung der Resolution 2048 (2012) vom 18. Mai 2012 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sowie gestützt auf die Beschlüsse vom 3. Mai 2012 (2012/237/GASP) und 31. Mai 2012 (2012/285/GASP) des Rates der Europäischen Union verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 8. Mai 2012 über Massnahmen gegenüber bestimmten Personen und Organisationen aus Guinea-Bissau, LGBl. 2012 Nr. 135, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Anhang 2 Ziff. 6 bis 11
6.
Kapitän (Kriegsmarine) Sanha CLUSSÉ
Staatsangehörigkeit: Guinea-Bissau; Geburtsdatum: 28. September 1965; Eltern: Clusse Mutcha und Dalu Imbungue; offizielle Funktion: amtierender Stabschef der Kriegsmarine; Pass: SA 0000515, Ausstellungsdatum: 08.12.2003, Ausstellungsort: Guinea-Bissau, Ablaufdatum: 29.08.2013.
Mitglied der "Militärführung", die die Verantwortung für den Staatsstreich vom 12. April 2012 übernommen hat. Sehr verbunden mit António Injai. Seine Anwesenheit in einer Delegation, die am 26. April 2012 mit Vertretern der ECOWAS zusammentraf, bestätigt seine Mitwirkung an der "Militärführung".
7.
Oberst Cranha DANFÁ
Staatsangehörigkeit: Guinea-Bissau; Geburtsdatum: 5. März 1957; offizielle Funktion: Einsatzleiter des Gemeinsamen Stabes der Streitkräfte; Pass: AAIN29392, Ausstellungsdatum: 29.09.2011, Ausstellungsort: Guinea-Bissau, Ablaufdatum: 29.09.2016.
Mitglied der "Militärführung", die die Verantwortung für den Staatsstreich vom 12. April 2012 übernommen hat. Enger Berater des Generalstabschefs der Streitkräfte, António Injai.
8.
Major Idrissa DJALÓ
Staatsangehörigkeit: Guinea-Bissau; Geburtsdatum: 6. Januar 1962; offizielle Funktion: protokollarischer Berater des Generalstabschefs der Streitkräfte.
Mitglied der "Militärführung", die die Verantwortung für den Staatsstreich vom 12. April 2012 übernommen hat und einer der aktivsten Mitglieder. Einer der ersten Offiziere, die ihre Zugehörigkeit zur "Militärführung" öffentlich bekannt haben; Unterzeichner eines ihrer ersten Kommuniqués (Nr. 5 vom 13. April 2012). Major Djaló dient ferner im militärischen Nachrichtendienst.
9.
Oberstleutnant Tchipa NA BIDON
Staatsangehörigkeit: Guinea-Bissau; Geburtsdatum: 28. Mai 1954; Eltern: "Nabidom"; offizielle Funktion: Leiter des militärischen Nachrichtendienstes; Pass: Diplomatenpass DA0001564, Ausstellungsdatum: 30.11.2005, Ausstellungsort: Guinea-Bissau, Ablaufdatum: 15.05.2011.
Mitglied der "Militärführung", die die Verantwortung für den Staatsstreich vom 12. April 2012 übernommen hat.
10.
Oberstleutnant Tcham NA MAN (alias Namam)
Staatsangehörigkeit: Guinea-Bissau; Geburtsdatum: 27. Februar 1953; Eltern: Biute Naman und Ndjade Na Noa; offizielle Funktion: Leiter des Militärkrankenhauses der Streitkräfte; Pass: SA0002264, Ausstellungsdatum: 24.07.2006, Ausstellungsort: Guinea-Bissau, Ablaufdatum: 23.07.2009.
Mitglied der "Militärführung", die die Verantwortung für den Staatsstreich vom 12. April 2012 übernommen hat. Ferner ein Mitglied des militärischen Oberkommandos (höchster Grad der Streitkräfte von Guinea-Bissau).
11.
Oberstleutnant Júlio NHATE
Staatsangehörigkeit: Guinea-Bissau; Geburtsdatum: 28. September 1965; offizielle Funktion: Kommandant des Fallschirmspringer-Gefechtsverbandes.
Mitglied der "Militärführung", die die Verantwortung für den Staatsstreich vom 12. April 2012 übernommen hat. Ein loyaler Bündnispartner von António Injai. Oberstleutnant Júlio Nhate leitete die militärische Operation, die den Putsch vom 12. April 2012 unterstützte.
Anhang 3 Ziff. 4, 6 bis 9 und 11
Aufgehoben
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Dr. Martin Meyer

Regierungschef-Stellvertreter