172.022
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2012 Nr. 264 ausgegeben am 29. August 2012
Gesetz
vom 20. Juni 2012
über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Beschwerdekommissionsgesetz vom 25. Oktober 2000, LGBl. 2000 Nr. 248, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 4 Abs. 1 Bst. e Einleitungssatz sowie Ziff. 2 und 3
1) Die Beschwerdekommission ist zuständig für Beschwerden gegen Verfügungen und Entscheidungen im Bereich:
e) Bildungswesen:
2. der inneruniversitären letztinstanzlichen Beschwerdeinstanz nach dem Gesetz über die Universität Liechtenstein;
3. der Stipendienstelle aufgrund des Stipendiengesetzes;
II.
Übergangsbestimmung
Die Beschwerdekommission ist zuständig für Fälle, in denen im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes noch keine rechtsmittelfähige Verfügung der Stipendienstelle ergangen ist.
III.
Inkrafttreten
1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich Abs. 2 gleichzeitig mit dem Gesetz vom 20. Juni 2012 über die Abänderung des Stipendiengesetzes in Kraft.
2) Art. 4 Abs. 1 Bst. e Ziff. 2 tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Klaus Tschütscher

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 9/2012 und 62/2012