vom 19. September 2012
Das Gesetz vom 24. April 2008 über das Dienstverhältnis des Staatspersonals (Staatspersonalgesetz; StPG), LGBl. 2008 Nr. 144, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 2 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 und Abs. 2
1) Im Sinne dieses Gesetzes gelten als:
b) "Amtsstellenleiterin und Amtsstellenleiter":
1. die Leiterinnen und Leiter von Ämtern und Stabsstellen nach dem Gesetz über die Regierungs- und Verwaltungsorganisation in Bezug auf das übrige Personal solcher Verwaltungseinheiten;
2) Die jeweils zuständigen Regierungsmitglieder nehmen in Bezug auf die Amtstellenleiterinnen und Amtsstellenleiter sowie auf die Leiterinnen und Leiter der diplomatischen Vertretungen im Ausland dieselben Führungsfunktionen wie die Amtsstellenleiterinnen und Amtsstellenleiter für das diesen unterstellte Personal wahr.
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 19. September 2012 über die Regierungs- und Verwaltungsorganisation (RVOG) in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Dr. Klaus Tschütscher
Fürstlicher Regierungschef
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Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr.
24/2012 und
85/2012