174.12
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2012 Nr. 351 ausgegeben am 15. November 2012
Gesetz
vom 19. September 2012
über die Abänderung des Besoldungsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Besoldungsgesetz (BesG) vom 22. November 1990, LGBl. 1991 Nr. 6, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 1 Abs. 1 Bst. a
1) Dieses Gesetz gilt für die Besoldung:
a) des Personals der Amtsstellen nach dem Gesetz über die Regierungs- und Verwaltungsorganisation; vorbehalten bleibt Abs. 3;
Art. 2 Abs. 1 Bst. b Unterbst. aa
1) Im Sinne dieses Gesetzes bedeuten:
b) "Amtsstellenleiter":
aa) die Leiter von Ämtern und Stabsstellen nach dem Gesetz über die Regierungs- und Verwaltungsorganisation in Bezug auf das übrige Personal solcher Verwaltungseinheiten;
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 19. September 2012 über die Regierungs- und Verwaltungsorganisation (RVOG) in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Klaus Tschütscher

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 24/2012 und 85/2012