vom 20. November 2012
über die Berichtigung des Landesgesetzblattes 2012 Nr. 321
In Ziff. I Abs. 12 der Verordnung vom 16. Oktober 2012 über die Anpassung von Verordnungen im Zusammenhang mit der Schaffung eines Amtes für Umwelt, LGBl. 2012 Nr. 321, muss es anstelle von "zwei Vertreter des Amtes für Umwelt und ein Vertreter des Amtes für Bevölkerungsschutz" richtigerweise "zwei Vertretern des Amtes für Umwelt und einem Vertreter des Amtes für Bevölkerungsschutz" lauten.