954.4
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2013 Nr. 61 ausgegeben am 8. Februar 2013
Gesetz
vom 19. Dezember 2012
über die Abänderung des Übernahmegesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 22. Juni 2007 betreffend Übernahmeangebote (Übernahmegesetz; ÜbG), LGBl. 2007 Nr. 233, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 1 Abs. 3
3) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren nach dem UCITSG und alternative Investmentfonds nach dem AIFMG.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 19. Dezember 2012 über die Verwalter alternativer Investmentfonds in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Klaus Tschütscher

Fürstlicher Regierungschef

  Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 54/2012 und 132/2012