946.223.9
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2013 Nr. 229 ausgegeben am 28. Juni 2013
Verordnung
vom 25. Juni 2013
betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber bestimmten Personen und Organisationen aus
Guinea-Bissau
Aufgrund von Art. 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG), LGBl. 2009 Nr. 41, in Ausführung der Resolution 2048 (2012) vom 18. Mai 2012 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sowie gestützt auf die Beschlüsse vom 3. Mai 2012 (2012/237/GASP) und 31. Mai 2012 (2012/285/GASP) des Rates der Europäischen Union verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 8. Mai 2012 über Massnahmen gegenüber bestimmten Personen und Organisationen aus Guinea-Bissau, LGBl. 2012 Nr. 135, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Ingress
Aufgrund von Art. 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG), LGBl. 2009 Nr. 41, in Ausführung der Resolution 2048 (2012) vom 18. Mai 2012 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen1 sowie gestützt auf die Beschlüsse vom 3. Mai 2012 (2012/237/GASP) und 31. Mai 2012 (2012/285/GASP) des Rates der Europäischen Union verordnet die Regierung:
Anhang 1 Ziff. 16
16.
"Major Idrissa DJALÓ
Staatsangehörigkeit: Guinea-Bissau Geburtsdatum: 18. Dezember 1954; Offizielle Funktion: Protokollarischer Berater des Stabschefs der Streitkräfte, später Oberst und Protokollchef im Hauptquartier der Streitkräfte; Reisepass: AAISO40158, ausgestellt am: 2.10.2012 in: Guinea-Bissau, gültig bis: 2.10.2015
Kontaktperson für das "Militärkommando", das die Verantwortung für den Staatsstreich vom 12. April 2012 übernommen hat, und eines seiner aktivsten Mitglieder. Einer der ersten Offiziere, die ihre Zugehörigkeit zum "Militärkommando" öffentlich bekannt haben; Unterzeichner eines seiner ersten Communiqués (Nr. 5 vom 13. April 2012). Major Djaló gehört ferner dem militärischen Nachrichtendienst an.
Anhang 2 Ziff. 8
8.
"Major Idrissa DJALÓ
Staatsangehörigkeit: Guinea-Bissau Geburtsdatum: 18. Dezember 1954; Offizielle Funktion: Protokollarischer Berater des Stabschefs der Streitkräfte, später Oberst und Protokollchef im Hauptquartier der Streitkräfte; Reisepass: AAISO40158, ausgestellt am: 2.10.2012 in: Guinea-Bissau, gültig bis: 2.10.2015
Kontaktperson für das "Militärkommando", das die Verantwortung für den Staatsstreich vom 12. April 2012 übernommen hat, und eines seiner aktivsten Mitglieder. Einer der ersten Offiziere, die ihre Zugehörigkeit zum "Militärkommando" öffentlich bekannt haben; Unterzeichner eines seiner ersten Communiqués (Nr. 5 vom 13. April 2012). Major Djaló gehört ferner dem militärischen Nachrichtendienst an.
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Der Text dieser Resolution ist unter www.un.org/en/sc/documents/resolutions in englischer Sprache abrufbar.