411.201
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2013 Nr. 270 ausgegeben am 22. Juli 2013
Verordnung
vom 12. Juli 2013
über die Abänderung der Schulorganisationsverordnung
Aufgrund von Art. 102 Abs. 2 des Schulgesetzes (SchulG) vom 15. Dezember 1971, LGBl. 1972 Nr. 7, verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 6. Juli 2004 über die Organisation der öffentlichen Schulen (Schulorganisationsverordnung, SchulOV), LGBl. 2004 Nr. 154, wird wie folgt abgeändert:
Art. 31 Abs. 2a und 2b
2a) Bei Promotionsentscheidungen, Übertrittsempfehlungen und Umteilungsanträgen hat der Lehrer für jedes Fach, das er unterrichtet, eine Stimme. Lehrer, die die Funktion des Klassenlehrers ausüben, und Ergänzungslehrer haben zusätzlich eine Stimme.
2b) Über die Beschlussfassung in der Klassenkonferenz ist ein Protokoll zu führen.
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2013 in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef