vom 13. August 2013
über die Berichtigung des Landesgesetzblattes 2013 Nr. 236
Der Titel des Notenaustausches betreffend die Übernahme des Beschlusses Nr. 259/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Entscheidung Nr. 574/2007/EG im Hinblick auf die Anhebung des Kofinanzierungssatzes des Aussengrenzfonds für bestimmte, hinsichtlich ihrer Finanzstabilität von gravierenden Schwierigkeiten betroffene oder bedrohte Mitgliedstaaten (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands), LGBl. 2013 Nr. 236, lautet richtigerweise Notenaustausch zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Europäischen Union betreffend die Übernahme des Beschlusses Nr. 259/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Entscheidung Nr. 574/2007/EG im Hinblick auf die Anhebung des Kofinanzierungssatzes des Aussengrenzfonds für bestimmte, hinsichtlich ihrer Finanzstabilität von gravierenden Schwierigkeiten betroffene oder bedrohte Mitgliedstaaten (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands).