vom 1. Oktober 2013
betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu den Taliban
Die Verordnung vom 4. Oktober 2011 über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu den Taliban, LGBl. 2011 Nr. 464, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.
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Der Text dieser Resolutionen ist unter
www.un.org/en/sc/documents/resolutions in englischer Sprache abrufbar.