612.731
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2013 Nr. 325 ausgegeben am 31. Oktober 2013
Finanzbeschluss
vom 4. September 2013
über die Ausrichtung von Beiträgen an die Bürgergenossenschaft Balzers für die Reduktion von staatlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Holzheizwerkes
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 4. September 2013 beschlossen:1
Art. 1
Beiträge
1) Das Land richtet der Bürgergenossenschaft Balzers für die Jahre 2014 bis 2028 zur Reduktion von staatlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Holzheizwerkes folgende Beiträge aus:
a) jährlich 100 000 Franken für die Reduktion von Aufwendungen des Landes für die Waldbewirtschaftung; und
b) einen jährlichen Beitrag für die durch den Betrieb des Holzheizwerkes erzielten CO2-Reduktionen, höchstens jedoch 100 000 Franken.
2) Der Preis für die Festlegung des Beitrags nach Abs. 1 Bst. b beträgt 25 Franken pro Tonne CO2 für die Jahre 2014 bis 2023 und wird im Jahr 2021 für die Jahre 2024 bis 2028 neu festgelegt.
Art. 2
Vereinbarung
Die Ausrichtung der Beiträge setzt den Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Regierung und der Bürgergenossenschaft Balzers voraus, die insbesondere regelt:
a) die Berechnung der erzielten CO2-Reduktionen nach Art. 1 Bst. b;
b) die Beteiligung des Landes am Gewinn des Holzheizwerkes;
c) die Besetzung des Verwaltungsrates der BGB Holzheizwerk AG;
d) Einschränkungen betreffend Aktienverkauf;
e) Abschreibungspraxis und Höhe der Rückstellungen;
f) Gestaltung des Holzpreises.
Art. 3
Inkrafttreten
Dieser Finanzbeschluss tritt in Kraft, sobald er von der EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) als mit den staatlichen Beihilferegelungen nach Art. 61 EWR-Abkommen konform qualifiziert wird. Die Regierung macht den Zeitpunkt des Inkrafttretens im Landesgesetzblatt kund.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 63/2013