411.31
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2013 Nr. 332 ausgegeben am 31. Oktober 2013
Gesetz
vom 6. September 2013
über die Abänderung des Lehrerdienstgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 26. November 2003 über das Dienstverhältnis der Lehrer (Lehrerdienstgesetz, LdG), LGBl. 2004 Nr. 4, wird wie folgt abgeändert:
Art. 40 Abs. 4
4) In Bezug auf die Frühpensionierung gelten die Bestimmungen des Besoldungsgesetzes.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 6. September 2013 über die betriebliche Personalvorsorge des Staates in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 135/2012, 16/2013 und 46/2013