172.012
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2013 Nr. 335 ausgegeben am 31. Oktober 2013
Gesetz
vom 6. September 2013
über die Abänderung des Geschäftsverkehrs- und Verwaltungskontrollgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 12. März 2003 über den Geschäftsverkehr des Landtages mit der Regierung und die Kontrolle der Staatsverwaltung (Geschäftsverkehrs- und Verwaltungskontrollgesetz; GVVKG), LGBl. 2003 Nr. 108, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 4 Abs. 1
1) Soweit in diesem Gesetz und in der Geschäftsordnung für den Landtag nichts anderes bestimmt wird, gelten für das Dienstverhältnis der Mitarbeiter des Parlamentsdienstes sinngemäss die Bestimmungen des Staatspersonalgesetzes.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 6. September 2013 über die betriebliche Personalvorsorge des Staates in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 135/2012, 16/2013 und 46/2013