615.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2013 Nr. 337 ausgegeben am 31. Oktober 2013
Gesetz
vom 6. September 2013
über die Abänderung des Finanzkontrollgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 22. Oktober 2009 über die Finanzkontrolle (Finanzkontrollgesetz; FinKG), LGBl. 2009 Nr. 324, wird wie folgt abgeändert:
Art. 4 Abs. 6
6) Im Übrigen findet auf den Leiter der Finanzkontrolle das Staatspersonalgesetz sinngemäss Anwendung.
Art. 6 Abs. 2
2) Im Übrigen findet auf das Dienstverhältnis des übrigen Personals der Finanzkontrolle das Staatspersonalgesetz sinngemäss Anwendung.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 6. September 2013 über die betriebliche Personalvorsorge des Staates in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 135/2012, 16/2013 und 46/2013