Art. 10 Abs. 1
1) Die nachstehenden Gebühren werden je Person und Vorgang kumulativ erhoben:
a) für die Ausstellung eines Reisepasses bzw. eines Austauschpasses:
1. an eine Person über 15 Jahre: 250 Franken;
2. an eine Person unter 15 Jahre: 50 Franken;
3. sofern der grüne Pass, Serienbezeichnung C, als kurzfristiger Reisepass ausgestellt wird: 80 Franken;
b) für die Ausstellung einer Identitätskarte:
1. für eine Person über 15 Jahre: 150 Franken;
2. für eine Person unter 15 Jahre: 30 Franken;
3. mit einem elektronischen Datenträger nach Art. 29 Abs. 4 HSchG: zusätzlich 190 Franken;
c) für die Ausstellung eines Reisedokuments:
1. an eine Person über 15 Jahre: 150 Franken;
2. an eine Person unter 15 Jahre: 50 Franken.