d) der Zusatzbeitrag für Raufutter verzehrende Nutztiere. Dies sind:
1. Tiere der Rindergattung und Wasserbüffel, Bisons, Milchziegen und Milchschafe;
2. die übrigen Ziegen und Schafe sowie Hirsche, Lamas und Alpakas;
3. Tiere der Pferdegattung im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Bst. b iVm Abs. 2 LBAV;
4. Kühe mit Verkehrsmilchproduktion (Kuhhalterbeiträge); und