zur Änderung der Anlage 4 zur Vereinbarung zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und dem Schweizerischen Bundesrat betreffend die Zusammenarbeit im Bereich des Strahlenschutzes
Abgeschlossen am 12. August 2014
Inkrafttreten: 1. Januar 2015
An das
Eidgenössisches Departement
für auswärtige Angelegenheiten
Bundeshaus West
CH-3003 Bern
Die Botschaft des Fürstentums Liechtenstein entbietet dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten ihre Hochachtung und beehrt sich, dem Departement den Empfang seiner Note vom 12. August 2014 zu bestätigen, welche wie folgt lautet:
"Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten entbietet der Botschaft des Fürstentums Liechtenstein seine Hochachtung und beehrt sich, ihr unter Bezugnahme auf die Vereinbarung vom 14. September 2010 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein betreffend die Zusammenarbeit im Bereich des Strahlenschutzes Folgendes mitzuteilen.
Gestützt auf Art. 5 Abs. 2 der Vereinbarung haben die zuständigen schweizerischen und liechtensteinischen Behörden die pauschale jährliche Abgeltung der Dienstleistungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) gemäss der Anlage 4 zur Vereinbarung überprüft und gemäss dem tatsächlichen Aufwand neu auf 20 000 Franken festgelegt (bisher 40 000 Franken). Diese Neufestlegung der Abgeltung der Dienstleistungen des BAG gilt ab dem 1. Januar 2015 und wird gestützt auf Satz 2 der genannten Bestimmung durch vorliegenden Austausch diplomatischer Noten bestätigt.
Gerne erwartet das Departement die Antwortnote der Botschaft und benützt auch diesen Anlass, um die Botschaft seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern."
Die Botschaft des Fürstentums Liechtenstein beehrt sich, dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten die Neufestlegung der pauschalen jährlichen Abgeltung der Dienstleistungen des Bundesamtes für Gesundheit gemäss der Anlage 4 zur Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein betreffend die Zusammenarbeit im Bereich des Strahlenschutzes zu bestätigen.
Gerne benützt die Botschaft des Fürstentums Liechtenstein auch diesen Anlass, um das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.