vom 13. Januar 2015
betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Zentralafrikanischen Republik
Die Verordnung vom 18. März 2014 über Massnahmen gegenüber der Zentralafrikanischen Republik, LGBl. 2014 Nr. 78, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.
1
Der Text dieser Resolutionen ist unter
www.un.org/en/sc/documents/resolutions in englischer Sprache abrufbar.