812.103
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2015 Nr. 26 ausgegeben am 28. Januar 2015
Gesetz
vom 4. Dezember 2014
über die Abänderung des EWR-Arzneimittelgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 18. Dezember 1997 über den Verkehr mit Arzneimitteln sowie den Umgang mit menschlichen Geweben und Zellen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Arzneimittelgesetz; EWR-AMG), LGBl. 1998 Nr. 45, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 2 Abs. 3 Bst. e bis l und r bis v
3) Anwendung finden insbesondere die Vorschriften des Heilmittelrechts und Zollvertragsrechts über:
e) Aufgehoben
f) Planungskoordination;
g) Aufgehoben
h) Aufgehoben
i) Aufgehoben
k) Aufgehoben
l) Inspektionen und Marktüberwachung;
r) Herstellung, einschliesslich Herstellung in kleinen Mengen, und Grosshandel;
s) Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln;
t) Versandhandel;
u) Handel im Ausland;
v) Pharmakopöe.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Heilmittelgesetz vom 4. Dezember 2014 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 51/2014 und 110/2014