105.1
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2015 Nr. 33 ausgegeben am 28. Januar 2015
Gesetz
vom 4. Dezember 2014
über die Abänderung des Gleichstellungsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 10. März 1999 über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GLG), LGBl. 1999 Nr. 96, wird wie folgt abgeändert:
Art. 11 Abs. 3
3) Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und richtet sich sinngemäss nach den Bestimmungen der §§ 227 ff. ZPO, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 4. Dezember 2014 betreffend die Aufhebung des Gesetzes über die Vermittlerämter in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 64/2014 und 113/2014