| 640.01 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2015
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Nr. 128
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ausgegeben am 30. April 2015
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Verordnung
vom 28. April 2015
über die Abänderung der Steuerverordnung
Aufgrund von Art. 153 des Gesetzes vom 23. September 2010 über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz; SteG), LGBl. 2010 Nr. 340, verordnet die Regierung:
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 21. Dezember 2010 über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuerverordnung; SteV), LGBl. 2010 Nr. 437, wird wie folgt abgeändert:
Art. 41 Abs. 1a
1a) Die Steuererklärung ist unter Verwendung des auf der Internetseite der Steuerverwaltung zur Verfügung gestellten elektronischen Formulars oder eines von ihr als gleichwertig anerkannten elektronischen Formulars zu erstellen und in ausgedruckter Form bei der Steuerverwaltung einzureichen.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft und findet erstmals auf Steuererklärungen Anwendung, welche ab dem 15. Mai 2015 eingereicht werden.
Fürstliche Regierung:
gez. Adrian Hasler
Fürstlicher Regierungschef