| 0.351.915.71 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2015 |
Nr. 129 |
ausgegeben am 30. April 2015 |
Notenaustausch
zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und St. Vincent und den Grenadinen über die Anpassung des Abkommens zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung von St. Vincent und den Grenadinen über den Informationsaustausch in Steuersachen
Abgeschlossen in Washington/Kingstown am 10. Juni 2014/10. Juli 2014
Zustimmung des Landtags: 1. Oktober 2014
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Inkrafttreten: 20. Mai 2015
An die
Botschaft von St. Vincent und den Grenadinen
1001 N 19th Street
Suite 1200
Arlington, VA 22209
Die Botschaft des Fürstentums Liechtenstein in den Vereinigten Staaten von Amerika entbietet der Botschaft von St. Vincent und den Grenadinen seine Hochachtung und beehrt sich, Vorschläge zur Abänderung des Abkommens zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung von St. Vincent und den Grenadinen zum Austausch von Informationen in Steuersachen (TIEA) und dem Protokoll vom 2. Oktober 2009 zu unterbreiten. Die folgenden Änderungen werden vorgeschlagen, um das TIEA und das Protokoll mit internationalen Standards in Einklang zu bringen:
Art. 1 des Abkommens soll neu lauten:
Die zuständigen Behörden der Vertragsparteien leisten einander Unterstützung durch den Austausch von Informationen, die für die Verwaltung und Durchsetzung des innerstaatlichen Rechts der Vertragsparteien betreffend die unter dieses Abkommen fallenden Steuern voraussichtlich erheblich sind, einschliesslich Auskünften, die für die Festsetzung und Erhebung dieser Steuern bei den diesen Steuern unterliegenden Personen, die Eintreibung und Durchsetzung von Steuerforderungen oder für Ermittlungen in oder die Verfolgung von Steuerstrafsachen bei diesen Personen voraussichtlich erheblich sind. Der Informationsaustausch erfolgt in Übereinstimmung mit diesem Abkommen und wird, wie in Art. 8 vorgesehen, vertraulich behandelt. Die persönlichen Rechte und Sicherheiten, welche die Gesetze oder die Verwaltungspraxis der ersuchten Vertragspartei gewähren, bleiben anwendbar, soweit sie den effektiven Austausch von Informationen nicht auf unzulässige Weise verhindern oder verzögern.
Art. 7 Paragraph 1 d) des Abkommens wird gestrichen.
Abs. 1 des Protokolls zum Abkommen wird gestrichen.
Wenn die Abänderungsvorschläge von der Regierung von St. Vincent und den Grenadinen akzeptiert werden, schlägt diese Botschaft vor, dass die vorliegende Verbalnote zusammen mit der Antwort der Botschaft von St. Vincent und den Grenadinen ein Abkommen zwischen den zwei Regierungen in Bezug auf die Änderungen von Art. 1 und 7 des TIEA und des Protokolls bildet. Das Abkommen tritt einen Monat nach dem Tag in Kraft, an dem die Vertragsparteien einander notifiziert haben, dass ihre jeweiligen Voraussetzungen für das Inkrafttreten dieses Abkommens erfüllt sind. Massgeblich ist der Tag des Eingangs der letzten Notifikation.
Die Botschaft des Fürstentums Liechtenstein in den Vereinigten Staaten von Amerika benützt diese Gelegenheit, um die Botschaft von St. Vincent und den Grenadinen seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.
Washington, 10. Juni 2014
Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, Aussenwirtschaft, Handel und Informationstechnologie von St. Vincent und den Grenadinen entbietet der Botschaft des Fürstentums Liechtenstein in den Vereinigten Staaten von Amerika seine Hochachtung und beehrt sich, sich auf die Verbalnote 10/2014 der Letzteren betreffend Vorschlägen oder Änderungen zum Abkommen zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung von St. Vincent und den Grenadinen zum Informationsaustausch in Steuersachen (TIEA) und dem Protokoll vom 2. Oktober 2009 zu beziehen.
In diesem Zusammenhang würde das Ministerium gerne konstatieren, dass die vorgeschlagenen Änderungen zu Art. 1, Art. 7 Paragraph 1 und Paragraph 1 des Protokolls zum Abkommen in Ordnung zu sein scheinen. Die angegebenen Änderungen richten sich sowohl nach internationalen Standards als auch nach Empfehlungen, welche im 2012 OECD Global Forum Phase 1 Bericht zu St. Vincent und den Grenadinen in Bezug auf das Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und St. Vincent und den Grenadinen festgehalten wurden. Die Regierung von St. Vincent und den Grenadinen hat keinen Einwand zu besagten vorgeschlagenen Änderungen.
Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, Aussenwirtschaft, Handel und Informationstechnologie von St. Vincent und den Grenadinen benützt diese Gelegenheit, um die Botschaft des Fürstentums Liechtenstein in den Vereinigten Staaten von Amerika seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.
Kingstown, 10. Juli 2014.
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Bericht und Antrag der Regierung Nr.
82/2014