172.022
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2015 Nr. 195 ausgegeben am 30. Juli 2015
Gesetz
vom 12. Juni 2015
über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Beschwerdekommissionsgesetz vom 25. Oktober 2000, LGBl. 2000 Nr. 248, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 4 Abs. 1 Bst. n
1) Die Beschwerdekommission ist zuständig für Beschwerden gegen Verfügungen und Entscheidungen im Bereich:
n) Forstwesen:
der Gemeinden und des Amtes für Umwelt aufgrund des Waldgesetzes sowie der darauf gestützten Verordnungen;
II.
Hängige Fälle
Die Beschwerdekommission ist zuständig für Fälle, in denen im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes noch keine rechtsmittelfähige Verfügung oder Entscheidung der Gemeinde oder des Amtes für Umwelt ergangen ist.
III.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 12. Juni 2015 über die Abänderung des Waldgesetzes in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Mauro Pedrazzini

Regierungsrat

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 115/2014 und 40/2015