837.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2015 Nr. 271 ausgegeben am 29. Oktober 2015
Gesetz
vom 3. September 2015
über die Abänderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 24. November 2010 über die Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsgesetz; ALVG), LGBl. 2010 Nr. 452, wird wie folgt abgeändert:
Art. 58 Abs. 1 Bst. a
a) in den Fällen nach Art. 56 Abs. 1 Bst. a: spätestens 60 Tage nach Veröffentlichung des entsprechenden Gerichtsbeschlusses im Amtsblatt;
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt unter Vorbehalt des ungenutzten Ablaufs der Referendumsfrist am 1. November 2015 in Kraft, andernfalls am Tag nach der Kundmachung.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 14/2015 und 63/2015