215.211.8
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2015 Nr. 279 ausgegeben am 29. Oktober 2015
Gesetz
vom 3. September 2015
über die Abänderung des Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 15. Dezember 2004 über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Konsumenten (Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz; FernFinG), LGBl. 2005 Nr. 36, wird wie folgt abgeändert:
Art. 11
Kreditverträge
Die Art. 8 bis 10 gelten nicht für Kreditverträge, die nach Art. 18 des Fern- und Auswärtsgeschäftegesetzes oder Art. 8 des Teilzeitnutzungsgesetzes aufgelöst wurden.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz vom 3. September 2015 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 37/2015 und 68/2015