| 832.101 | ||
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt | ||
| Jahrgang 2015 | Nr. 346 | ausgegeben am 21. Dezember 2015 |
|
Massnahmen
|
Leistungspflicht
|
Voraussetzungen
|
gültig ab
|
|
1.1 Allgemein
|
|||
|
...
| |||
|
Operative Mammarekonstruktion
|
Ja
|
Zur Herstellung der physischen und psychischen Integrität der Patientin nach medizinisch indizierter Brustamputation oder teilweiser Brustentfernung.
|
1.4.2000, 1.1.2016
|
|
Operative Reduktion der gesunden Brust
|
Ja
|
Zur Behebung einer Brustasymmetrie und Herstellung der physischen und psychischen Integrität der Patientin nach medizinisch indizierter Brustamputation oder teilweiser Brustentfernung.
|
1.1.2016
|
|
...
| |||
|
1.4 Urologie und Proktologie
|
|||
|
...
| |||
|
Die Massnahme "Behandlung der Harninkontinenz durch cystoskopische Injektion von Botulinumtoxin Typ A in die Blasenwand"
ersetzen durch:
| |||
|
Behandlung von Blasenspeicherstörung durch cystoskopische Injektion von Botulinumtoxin Typ A in die Blasenwand
|
Ja
|
Nach Ausschöpfung konservativer Therapieoptionen.
Bei folgenden Indikationen:
- Harninkontinenz infolge neurogener Detrusorhyperaktivität in Zusammenhang mit einer neurologischen Erkrankung bei Erwachsenen.
An einer in Neuro-Urologie spezialisierten Institution.
- Idiopathische hyperaktive Blase bei Erwachsenen.
An einer in Neuro-Urologie oder Urogynäkologie spezialisierten Institution.
|
1.1.2014, 1.1.2016
|
|
...
| |||
|
2.1 Allgemein
|
|||
|
...
| |||
|
Polygraphie
|
Ja
|
Bei dringender Verdachtsdiagnose auf Schlafapnoe-Syndrom.
Durchführung nur durch Facharzt Pneumologie und Oto-Rhino-Laryngologie mit Ausbildung in und praktischer Erfahrung mit Respiratorischer Polygraphie gemäss den "Richtlinien der Schweizerischen Gesellschaft für Schlafforschung, Schlafmedizin und Chronobiologie" vom 6. September 20011 oder den "Richtlinien der Schweizerischen Gesellschaft für Oto-Rhino-Laryngologie, Hals-und Gesichtschirurgie" vom 26. März 2015.2
|
1.9.2006, 1.1.2014, 1.1.2016
|
|
...
| |||
|
2.2 Herz- und Kreislauferkrankungen, Intensivmedizin
|
|||
|
...
| |||
|
Die Massnahme "Fernüberwachung von kardiologischen Patienten und Implantaten"
ersetzen durch:
| |||
|
Telemedizin bei kardiologischen rhythmologischen Implantaten
|
Ja
|
1.1.2014, 1.1.2016
|
|
|
...
| |||
|
2.5 Krebsbehandlung
|
|||
|
...
| |||
|
Multigen-Test beim Mammakarzinom (Breast Cancer Assay)
|
Ja
|
Indikationen:
Primäres, invasives Mammakarzinom mit folgenden Eigenschaften:
- Der Östrogenrezeptor ist positiv.
- Der humane, epidermale Wachstumsfaktor2- Rezeptor ist negativ (HER2-).
- Bis zu 3 loko-regionale Lymphknoten sind befallen.
- Konventionelle Befunde erlauben keine eindeutige adjuvante Chemotherapie-Entscheidung.
Testvoraussetzungen:
|
1.1.2016 bis 31.12.2017
|
|
7 Oto-Rhino-Laryngologie
|
|||
|
...
| |||
|
Die Massnahme "Implantation eines knochenverankerten perkutanen Hörgerätes"
ersetzen durch:
| |||
|
Implantation von Knochenleitungs-Hörimplantaten oder von deren Teilkomponenten (transkutane und perkutane Systeme)
|
Ja
|
Indikationen:
- chirurgisch nicht korrigierbare Erkrankungen und Missbildungen von Mittelohr und äusserem Gehörgang
- Umgehung eines riskanten chirurgischen Eingriffs am einzig hörenden Ohr
- Intoleranz eines Luftleitungsgerätes
- Ersatz eines konventionellen Knochenleitungsgerätes bei Auftreten von Beschwerden, ungenügendem Halt oder ungenügender Funktion.
|
1.4.2000, 1.1.2016
|
|
...
| |||
|
9.1 Röntgendiagnostik
|
|||
|
...
| |||
|
Knochendensitometrie
| |||
|
- mit Doppelenergie-Röntgen-Absorptiometrie (DEXA)
|
Ja
|
- bei einer klinisch manifesten Osteoporose und nach einem Knochenbruch bei inadäquatem Trauma
|
1.4.2000
|
|
- bei Langzeit-Cortisontherapie oder Hypogonadismus
|
1.4.2000
|
||
|
- Erkrankungen des Verdauungssystems mit Malabsorptionssyndrom (insbesondere Morbus Crohn, Colitis ulcerosa, Zöliakie)
|
1.4.2000, 1.1.2016
|
||
|
- primärer Hyperparathyreoïdismus (sofern keine klare Operationsindikation besteht)
|
1.4.2000
|
||
|
- Osteogenesis imperfecta
|
1.4.2000
|
||
|
- HIV
|
1.4.2014
|
||
|
Die DEXA-Untersuchungskosten werden nur in einer Körperregion übernommen. Spätere DEXA-Untersuchungen werden nur übernommen, wenn eine medikamentöse Behandlung erfolgt, und höchstens jedes zweite Jahr.
|
1.4.2000
|
||
|
- mit Ganzkörper-Scanner
|
Nein
|
1.4.2000
|
|
|
...
| |||
|
9.2 Andere bildgebende Verfahren
|
|||
|
...
| |||
|
Positron-Emissions-Tomographie (PET, PET/CT)
|
Ja
|
Durchführung in Zentren, welche die administrativen Richtlinien vom 20. Juni 20085 der Schweizerischen Gesellschaft für Nuklearmedizin (SGNM) erfüllen.
a) Mittels F-2-Fluoro-Deoxy-Glucose (FDG), bei folgenden Indikationen:
1. in der Kardiologie:
- präoperativ vor einer Herztransplantation.
2. in der Onkologie:
- gemäss den klinischen Richtlinien der SGNM, Kapitel 1.0, vom 28. April 20116 zu FDG-PET.
3. in der Neurologie:
- präoperativ bei therapieresistenter fokaler Epilepsie.
- Zur Abklärung von Demenz: als weiterführende Untersuchung in unklaren Fällen, nach Vorabklärung durch Spezialärzte für Geriatrie, Psychiatrie und Neurologie; bis zum Alter von 80 Jahren, bei einem Mini-Mental-Status-Test (MMST) von mindestens 10 Punkten und einer Dauer der Demenz von maximal 5 Jahren; keine vorausgegangene Untersuchung mit PET oder SPECT.
|
1.9.2006, 1.1.2014, 1.1.2015
|
|
4. Bei der Fragestellung "Raumforderung", gemäss den klinischen Richtlinien der SGNM, Kapitel 2.0, vom 28. April 20117 zu FDG-PET.
|
1.1.2015 - 31.12.2017
|
||
|
b) Mittels 13-N-Ammoniak, nur bei folgender Indikation:
Zur Untersuchung der Myokardperfusion (in Ruhe und unter Belastung) zur Evaluation der Myokardischämie
|
1.1.2014
|
||
|
c) Mittels 82-Rubidium, nur bei folgender Indikation:
Zur Untersuchung der Myokardperfusion (in Ruhe und unter Belastung) zur Evaluation der Myokardischämie
|
1.1.2014
|
||
|
d) Mittels 18F-Fluorocholin, nur bei folgender Indikation:
Zur Abklärung bei biochemisch nachgewiesenem Rezidiv (PSA-Anstieg) eines Prostatakarzinoms
|
1.1.2015 - 31.12.2017
|
||
|
Nein
|
a) Mittels 18F-Fluorid
b) Mittels 18F-Florbetapir
c) Mit anderen Isotopen als F-2-Fluoro-Deoxy-Glucose (FDG), 18F-Fluorocholin, N-13-Ammoniak oder 82-Rubidium
|
1.1.2014, 1.1.2015, 1.1.2016
|
|
|
...
| |||
|
9.3 Interventionelle Radiologie und Strahlentherapie
|
|||
|
...
| |||
|
Protonen-Strahlentherapie
|
Ja
|
Durchführung am Paul-Scherrer-Institut Villigen
a) Bei intraokulären Melanomen.
b) Wenn aufgrund von enger Nachbarschaft zu strahlenempfindlichen Organen oder aufgrund von besonderem Schutzbedarf des kindlichen oder jugendlichen Organismus keine ausreichende Photonenbestrahlung möglich ist.
Bei folgenden Indikationen:
- Tumore im Bereich des Schädels (Chordome, Chondrosarkome, Plattenepithelkarzinome, Adeno- und adenocystische Karzinome, Lymphoepitheliome, Mucoepidermoidkarzinome, Esthesioneuroblastome, Weichteil- und Knochensarkome, undifferenzierte Karzinome, seltene Tumore wie z.B. Paragangliome)
- Tumore des Hirns und der Hirnhäute (Gliome Grad 1 und 2, Meningiome)
- Tumore ausserhalb des Schädels im Bereich der Wirbelsäule, des Körperstamms und der Extremitäten (Weichteil- und Knochensarkome)
- Tumore bei Kindern und Jugendlichen.
|
1.9.2006, 1.1.2014
|
|
Kostenübernahme nur auf vorgängige besondere Gutsprache der Kasse und mit ausdrücklicher Bewilligung des Vertrauensarztes.
| |||
|
Nein
|
- Postoperative Radiotherapie von Mammakarzinomen
- Alle übrigen Indikationen
|
1.1.2016
|
|
|
...
| |||
|
Transperineale Implantation eines biodegradierbaren Ballons
|
Nein
|
Als Abstandhalter zwischen Prostata und Rektum bei der perkutanen Bestrahlung der Prostata.
|
1.1.2016
|
|
Massnahme
|
Voraussetzung
|
|
...
| |
|
bbis) Ersttrimestertest
|
Pränatale Abklärung des Risikos von Trisomie 21, 18 und 13: anhand der Messung der Nackentransparenz in der Ultraschalluntersuchung (12. - 14. Woche), der Bestimmung von PAPP-A und freiem ß-HCG im mütterlichen Blut und weiterer mütterlicher und fötaler Faktoren.
Nach einem umfassenden Aufklärungs-und Beratungsgespräch, das dokumentiert werden muss, sowie nach Erteilung der schriftlichen Zustimmung durch die Schwangere oder ihren gesetzlichen Vertreter.
Anordnung nur durch Ärzte mit Fähigkeitsausweis Schwangerschaftsultraschall der Schweizerischen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (SGUM).
Messung der Nackentransparenz nur durch Ärzte mit Fähigkeitsausweis Schwangerschaftsultraschall der SGUM.
Laboranalysen gemäss der Schweizerischen Analysenliste (AL).
|
|
bter) Nicht-invasiver pränataler genetischer Test (NIPT)
|
Nur zur Untersuchung auf eine Trisomie 21, 18 oder 13 bei Einlings-Schwangerschaften.
Ab der 12. Schwangerschaftswoche.
Bei Schwangeren, bei denen aufgrund des Ersttrimestertests ein Risiko von 1:1000 oder höher besteht, dass beim Fötus eine Trisomie 21, 18 oder 13 vorliegt.
Nach einem umfassenden Aufklärungs- und Beratungsgespräch, das zu dokumentieren ist, sowie nach Erteilung der schriftlichen Zustimmung durch die Schwangere oder ihren gesetzlichen Vertreter.
Anordnung nur durch Fachärzte in Gynäkologie und Geburtshilfe mit Schwerpunkt fetomaternale Medizin, Fachärzte für Medizinische Genetik und Ärzte mit Fähigkeitsausweis Schwangerschaftsultraschall der SGUM.
Laboranalysen gemäss der Schweizerischen Analysenliste (AL).
Wird aus technischen Gründen das Geschlecht des Fötus bestimmt, darf diese Information nicht vor Ablauf von 12 Wochen seit Beginn der letzten Periode mitgeteilt werden.
Die Kostenübernahme ist befristet bis 30. Juni 2017.
|
|
...
| |
|
d) Amniozentese, Chorionbiopsie, Cordozentese
|
Nach einem umfassenden Aufklärungs- und Beratungsgespräch, das dokumentiert werden muss, in den folgenden Fällen:
- Zur Bestätigung eines positiven Befundes bei Schwangeren, bei denen aufgrund des nicht-invasiven pränatalen genetischen Tests (NIPT) ein hochgradiger Verdacht oder aufgrund des Ersttrimestertests ein Risiko von 1:380 oder höher besteht, dass beim Fötus eine Trisomie 21, 18 oder 13 vorliegt;
- bei Schwangeren, bei denen aufgrund des Ultraschallbefundes, der Familienanamnese oder aus einem andern Grund ein Risiko von 1:380 oder höher besteht, dass beim Fötus eine ausschliesslich genetisch bedingte Erkrankung vorliegt;
- bei Gefährdung des Fötus durch eine Schwangerschaftskomplikation, eine Erkrankung der Mutter oder eine nicht genetisch bedingte Erkrankung oder Entwicklungsstörung des Fötus.
Anordnung für genetische Untersuchungen nur durch Fachärzte in Gynäkologie und Geburtshilfe mit Schwerpunkt fetomaternale Medizin, Fachärzte für Medizinische Genetik oder Ärzte mit Fähigkeitsausweis Schwangerschaftsultraschall der SGUM.
Laboranalysen gemäss der Schweizerischen Analysenliste (AL).
|
|
...
| |
|
f) Geburtsvorbereitung
|
Die Versicherung übernimmt einen Beitrag von 150 Franken für die Geburtsvorbereitung in Kursen, welche die Hebamme einzeln oder in Gruppen durchführt.
|
|
...
|
|
Massnahme
|
Voraussetzung
|
|
a) HIV-Test
|
Bei Neugeborenen HIV-positiver Mütter.
Bei den übrigen Personen gemäss der Richtlinie "Der HIV-Test auf Initiative des Arztes/der Ärztin bei bestimmten Krankheitsbildern (HIV-Indikatorerkrankungen)" des BAG vom 18. November 20138.
|
|
...
| |
|
bter) Digitale Mammografie, Mamma-MRI
|
1. Bei Frauen mit mässig oder stark erhöhtem familiären Brustkrebsrisiko oder mit vergleichbarem individuellen Risiko. Risikoeinstufung gemäss
BAG-Referenzdokument "Risikoabschätzung" (Stand 02/2015)9.
Voraussetzung für die Einstufung in die Kategorie "stark erhöhtes Risiko" ist eine genetische Beratung nach Bst. f. Indikation, Häufigkeit und Untersuchungsmethode risiko- und altersadaptiert gemäss BAG-Referenzdokument "Überwachungsprotokoll" (Stand 02/2015).10
Nach einem umfassenden Aufklärungs- und Beratungsgespräch vor der ersten Untersuchung, das dokumentiert werden muss.
2. Durchführung in einem zertifizierten Brustzentrum. Soll die Leistung in einer anderen Institution erbracht werden, ist vorgängig die Zustimmung der Kasse einzuholen.
|
|
...
|
|
Massnahme
|
Voraussetzung
|
|
...
| |
|
c) HIV-Postexpositionsprophylaxe
|
Gemäss den Empfehlungen des BAG vom 24. November 2014 (BAG-Bulletin Nr. 48, 2014).11
Bei beruflicher Indikation erfolgt keine Kostenübernahme durch die Kasse.
|
|
...
|











|
Organsystem / Gruppe
|
Diagnose
|
Voraussetzungen
|
|
Zentrales Nervensystem
|
...
| |
|
Amyothrophe Lateralsklerose
|
ab einer Invalidisierung von 30 %12
|
|
|
Guillain-Barré-Syndrom
|
ab einer Invalidisierung von 30 %12
|
|
|
primäre Neuropathie
|
ab einer Invalidisierung von 30 %12
|