642.42
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2015 Nr. 360 ausgegeben am 21. Dezember 2015
Gesetz
vom 6. November 2015
über die Aufhebung des Zinsbesteuerungsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
Art. 1
Aufhebung bisherigen Rechts
1) Das Gesetz vom 19. Mai 2005 zum Zinsbesteuerungsabkommen mit der Europäischen Gemeinschaft vom 7. Dezember 2004 (Zinsbesteuerungsgesetz, ZBStG), LGBl. 2005 Nr. 112, wird aufgehoben, sobald die damit zusammenhängenden Rechtsmittelverfahren abgeschlossen sind, frühestens aber sechs Jahre nach Inkrafttreten des Änderungsprotokolls vom 28. Oktober 2015 zu dem Abkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Europäischen Gemeinschaft über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind (nachfolgend Änderungsprotokoll).
2) Sind die Voraussetzungen nach Abs. 1 erfüllt, macht die Regierung die Aufhebung des Zinsbesteuerungsgesetzes im Landesgesetzblatt kund.
Art. 2
Weitergeltung von Schweige- und Geheimhaltungspflichten
Die Schweige- und Geheimhaltungspflichten, die sich aus Art. 11 des Zinsbesteuerungsgesetzes ergeben, bleiben nach Aufhebung des Zinsbesteuerungsgesetzes bestehen.
Art. 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Änderungsprotokoll in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 117/2015