172.022
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2015 Nr. 362 ausgegeben am 23. Dezember 2015
Gesetz
vom 5. November 2015
über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Beschwerdekommissionsgesetz vom 25. Oktober 2000, LGBl. 2000 Nr. 248, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 4 Abs. 1 Bst. p
1) Die Beschwerdekommission ist zuständig für Beschwerden gegen Verfügungen und Entscheidungen im Bereich:
p) Grundverkehr:
der Grundverkehrsbehörde aufgrund des Grundverkehrsgesetzes sowie der darauf gestützten Verordnung.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 5. November 2015 über die Abänderung des Grundverkehrsgesetzes in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 59/2015 und 100/2015