640.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2015 Nr. 364 ausgegeben am 23. Dezember 2015
Gesetz
vom 5. November 2015
über die Abänderung des Steuergesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 23. September 2010 über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz; SteG), LGBl. 2010 Nr. 340, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 104 Abs. 1 und 2
1) Die Grundverkehrsbehörde übermittelt die von ihr genehmigten Verträge über den Erwerb inländischer Grundstücke der Steuerverwaltung.
2) Wirtschaftliche Handänderungen, die von der Grundverkehrsbehörde nicht zu genehmigen sind, hat der Übertragende innerhalb von 30 Tagen nach der Übertragung schriftlich bei der Steuerverwaltung anzuzeigen.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 5. November 2015 über die Abänderung des Grundverkehrsgesetzes in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 59/2015 und 100/2015