vom 5. November 2015
Das Gesetz vom 16. September 2009 über die Amtshilfe in Steuersachen mit den Vereinigten Staaten von Amerika (Steueramtshilfegesetz-USA; AHG-USA), LGBl. 2009 Nr. 303, wird wie folgt abgeändert:
Art. 28 Sachüberschrift und Abs. 2
Anwendbares Recht und Kostenersatz
2) Die Kosten aus der Beschaffung der Informationen werden nicht erstattet.
Dieses Gesetz tritt unter Vorbehalt des ungenutzten Ablaufs der Referendumsfrist am 1. Januar 2016 in Kraft, andernfalls am Tag nach der Kundmachung.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Adrian Hasler
Fürstlicher Regierungschef
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Bericht und Antrag der Regierung Nr.
72/2015 und
106/2015