961.01
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2016 Nr. 39 ausgegeben am 4. Februar 2016
Gesetz
vom 2. Dezember 2015
über die Abänderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 12. Juni 2015 betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz; VersAG), LGBl. 2015 Nr. 231, wird wie folgt abgeändert:
Art. 104 Abs. 2
2) Vorbehalten bleiben internationale Abkommen, die gesetzlichen Vorschriften über die Zeugnis- oder Auskunftspflicht gegenüber den Gerichten, der Stabstelle FIU und den Aufsichtsorganen sowie die Bestimmungen über die Zusammenarbeit mit der Stabsstelle FIU oder mit anderen Aufsichtsbehörden.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 2. Dezember 2015 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Stabsstelle Financial Intelligence Unit in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 75/2015 und 127/2015