214.31
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2016 Nr. 160 ausgegeben am 28. April 2016
Gesetz
vom 3. März 2016
über die Abänderung des Vermessungsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 19. Mai 2005 über die Amtliche Vermessung (Vermessungsgesetz; VermG), LGBl. 2005 Nr. 148, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 39 Abs. 2
2) Der Auftrag zur Erstellung der Mutationsurkunde gemäss Abs. 1 bedarf der Zustimmung der Gemeinde.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 3. März 2016 über die Abänderung des Baugesetzes in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 95/2015 und 15/2016