232.12
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2016 Nr. 170 ausgegeben am 28. April 2016
Gesetz
vom 3. März 2016
über die Abänderung des Designgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 11. September 2002 über den Schutz von Design (Designgesetz; DesG), LGBl. 2002 Nr. 134, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 47 Sachüberschrift und Abs. 1
Verfall
1) Unrechtmässig erlangte Vermögensvorteile aus Widerhandlungen gemäss Art. 43 können nach Massgabe des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches für verfallen erklärt werden.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 3. März 2016 über die Abänderung des Strafgesetzbuches in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 94/2015 und 4/2016