816.1
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2016 Nr. 174 ausgegeben am 28. April 2016
Gesetz
vom 3. März 2016
über die Abänderung des Organismengesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 25. November 2010 über den Umgang mit genetisch veränderten, pathogenen oder gebietsfremden Organismen (Organismengesetz; OrgG), LGBl. 2011 Nr. 4, wird wie folgt abgeändert:
Art. 67 Sachüberschrift und Abs. 1
Verfall
1) Unrechtmässig erlangte Vermögensvorteile aus Widerhandlungen gemäss Art. 63 können nach Massgabe des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches vom Landgericht für verfallen erklärt werden.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 3. März 2016 über die Abänderung des Strafgesetzbuches in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 94/2015 und 4/2016