947.1
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2016 Nr. 175 ausgegeben am 28. April 2016
Gesetz
vom 3. März 2016
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Verkehrsfähigkeit von Waren
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 22. März 1995 über die Verkehrsfähigkeit von Waren, LGBl. 1995 Nr. 94, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 14 Sachüberschrift und Abs. 1
Verfall
1) Unrechtmässige Vermögensvorteile aus Widerhandlungen gemäss Art. 9 und 10 können nach Massgabe des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches für verfallen erklärt werden.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 3. März 2016 über die Abänderung des Strafgesetzbuches in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 94/2015 und 4/2016