| 950.4 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2016 |
Nr. 227 |
ausgegeben am 7. Juli 2016 |
Gesetz
vom 11. Mai 2016
über die Abänderung des Vermögensverwaltungsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
1
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 25. November 2005 über die Vermögensverwaltung (Vermögensverwaltungsgesetz; VVG), LGBl. 2005 Nr. 278, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 43 Abs. 1a und 2
1a) Die leitenden Revisoren der Revisionsstelle müssen über eine Bewilligung nach dem Gesetz über die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften verfügen.
2) Die Revisionsstellen sind verpflichtet, der FMA die leitenden Revisoren vor Revisionsbeginn zu melden.
Leitende Revisoren, die nicht über eine Bewilligung nach dem Gesetz über die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften verfügen, jedoch bislang für die Prüfung nach diesem Gesetz anerkannt waren, dürfen ihre bisherige Tätigkeit bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin ausüben.
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 11. Mai 2016 über die Abänderung des Bankengesetzes in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Adrian Hasler
Fürstlicher Regierungschef
1
Bericht und Antrag der Regierung Nr.
5/2016 und
22/2016